Zugangsvoraussetzungen
Für die Erprobungsphase sowie Zertifikatskurse als auch den zukünftigen Studiengang gelten dieselben Eingangsvoraussetzungen.
1. Hochschulzugangsberechtigung
Grundvoraussetzung für den Zugang zum Studium ist eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Diese wird in der Regel durch die
allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife erworben. Um allen Interessierten die gleiche Chance zu bieten, steht der Studiengang auch Berufstätigen ohne formale Hochschulzugangsberechtigung offen. In diesem Fall kann der Zugang zum Studium durch eine berufliche Qualifikation wie z.B. Meister erreicht werden. Weitere Informationen finden Sie
hier.
Informationen zur HZB für ein Studium in NRW finden Sie
hier.
2. Zulassung zur Meisterprüfung
Zusätzlich zur HZB wird die Zulassung zur Meisterprüfung im Installateur- und Heizungsbauer-Handwerk vorausgesetzt. Der
Gesellenbrief als Anlagenmechaniker/in Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik oder der Abschluss in einem der entsprechenden Altberufe muss vorliegen. Aber auch Personen mit fachfremder Ausbildung werden berücksichtigt. In diesem Fall wird der Nachweis über eine mindestens einjährige Vollzeittätigkeit im Installateur- und Heizungsbauer-Handwerk benötigt.